AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennishalle Löbau

1. Geltungsbereich

Grundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Hallenordnung, die im Vorraum der Tennishalle aushängt. Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich – die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen. Hallenverbot kann vom Hallenwart und von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zur Tennishalle Löbau gehörender Sportanlagen (Tennis-, Hallen- und Freiplätze, Umkleidekabinen und Sanitärräume, Gaststättenbereich, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlage wie Terrasse und Freiflächen, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze).

2. Allgemeine Regeln zur Benutzung der Anlage

Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennis- oder Sportverein ist nicht erforderlich. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGBs verbindlich voraus.

Alle Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln – ausschließlich in Sportkleidung – benutzt werden. Die Tennishallenplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen, die erst in den Umkleide- oder Vorräumen anzuziehen sind, betreten werden.

In den Sportbereichen sowie in den Eingangs- und Umkleideräumen ist das Rauchen nicht erlaubt. Das Mitführen von Tieren ist in den Sport- und Sanitärbereichen nicht erlaubt.

Die Tennisplätze sind von den Spielern kurz vor Ende der Spielzeit abzuziehen.

3. Buchungen/Stornierungen

Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat.

Die Buchung von Einzel- /Doppelstunden ist sowohl schriftlich, mündlich, telefonisch oder per bestätigter Mail verbindlich.

Stornierungen gebuchter Plätze haben spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn zu erfolgen. Sollte eine Stornierung – aus welchen Gründen auch immer – kurzfristiger erfolgen, bleibt die Verpflichtung des Kunden bestehen, den gebuchten Tennisplatz entsprechend zu bezahlen. Bei rechtzeitiger Stornierung können ausgefallene Stunden zu einem anderen Zeitpunkt in der gebuchten Saison nachgespielt werden. Gutgeschriebene Abo – Stunden müssen in der laufenden Saison nachgeholt werden. Nicht gespielte Stunden werden nach Ablauf der Saison nicht rückvergütet oder gutgeschrieben.

4. Abonnements

Mit einem Abonnement abonnieren Sie Ihren Platz fest (gleicher Tag, gleiche Uhrzeit, gleicher Platz) für die gesamte Saison (Sommer / Winter) zum Sonderpreis und

behalten das Recht auf diese Reservierung bis Sie uns eine schriftliche Kündigung zukommen lassen oder zum Ablauf des Abonnements.

Die Sommerabonnements gehen von KW 17 bis KW 39 und sind bis 15. Mail zu bezahlen, die Winterabonnements gelten von KW 40 bis KW 16 und sind
bis 01.Oktober oder nach vereinbartem Zahlungsziel zu zahlen. Die Buchung von Sommer- wie Winterabonnements ist mit Zahlungseingang bestätigt und hat unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen zu erfolgen. Die Vergabe der Tennisplätze behält sich die Tennishalle Löbau ausdrücklich vor.

Nicht gekündigte Abos behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison ohne weitere Bestätigung, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung über die Gültigkeit getroffen wurde.

Bei Gebührenerhöhung hat der Abo – Inhaber ein Kündigungsrecht bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Gebührenerhöhung. Diese ist durch Aushang im Vorraum der Tennishalle mindestens 2 Wochen vor dem Ende der Tennishallensaison deutlich erkenntlich zu machen. Eine Gebührenerhöhung während der Saison ist für Abo – Inhaber ohne Auswirkung. Kündigungen bedürfen der Schriftform und werden von der Geschäftsleitung bestätigt.

Sie können eine 10er Karte erwerben mit der Einzahlung der Platzgebühr von mindestens 10 Belegungsstunden und dieses Kontingent flexibel abspielen. 10er Karten – Inhaber erhalten auch einen Preisnachlass , haben jedoch nicht die gleichen Rechte wie Abo – Kunden.

5. Mietpreise

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unserer aktuellen Preisliste. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn in voller Höhe zu entrichten.

6. Öffnungs- und Spielzeiten

Die Tennishalle Löbau ist für den Spielbetrieb geöffnet:

Sommersaison nach Anmeldung (telefonisch oder online) Wintersaison 15.00 – 22.00 Uhr

Die Tennisklause – Öffnungszeiten sind: Wintersaison 17.00 – 21.00 Uhr

Wir müssen uns ausdrücklich vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonstige Veranstaltungen, etc.) soweit möglich gegen Angebot von Ersatzplätzen oder anderenfalls durch Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.

Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Der Platz muss bis zum Ender der gebuchten Spielzeit abgezogen sein.
Ein Betreten der Halle bzw. der gebuchten Plätze ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn – maßgebend sind die Uhren der Anlage, möglich.

Für den Fall, dass Kunden nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter bespielen, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.

7. Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich der Eigentümer und der Tennishalle Löbau sowie zugehöriges Personal aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

8. Haftung
Unsere Haftung für etwaige Schäden, in Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände und sonstige Sachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung.

Sofern Ihnen irgendwelche Mängel bekannt werden bzw. Sie diese selbst feststellen, bitten wir Sie uns diese umgehend mitzuteilen.

Hat ein Kunde selbst Schäden – gleich welcher Art – verursacht, ist er verpflichtet, davon sofort unverzüglich Mitteilung zu machen. Sollte dies unterbleiben, hat der Kunde für etwaige Folgeschäden aufzukommen.

9. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen nötig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung, sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das Gleiche gilt, soweit sich eine Vertragslücke herausstellen sollte.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und/oder nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung ist Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner für den Standort der Anlage, sachlich und örtlich das zuständige Gericht.

Löbau, 01.02.2017